Nach der Baustellenverordnung (BaustellV) ist der Bauherr verpflichtet, auf Baustellen eines bestimmten Umfangs einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen. Gerne übernehmen unsere erfahrenen SiGeKos diese Aufgabe und ergänzen Sie auf Wunsch mit Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes.
In den Regeln zum Arbeitsschutz (RAB), werden die Aufgaben des SiGeKos unter der (RAB30) konretisiert. Nach BaustellV muss der zuständigen Behörde eine Vorankündigung angezeigt werden, wenn die voraussichtliche Dauer der Arbeiten auf der Baustelle mehr als 30 Arbeitstage beträgt, mehr als 20 Beschäftigte oder mehrere Unternehmer (Gewerke) gleichzeitig auf der Baustelle tätig werden oder der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet. Außerdem muss ein geeigneter Koordinator bestellt werden, wenn auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.
Von der Baustellenplanung über die Baustellenbegehung bis hin zur Dokumentation des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes: Unser SiGeKo übernimmt alle relevanten Aufgaben auf Ihrer Baustelle. Dazu zählt:
Unsere erfahrenen SiGeKos kennen sich mit mit dem Sicherheits-, Unfall- und Arbeitsschutz auf Baustellen bestens aus. Bei Bedarf übernehmen sie zusätzlich auch Aufgaben aus dem Bereich des Brandschutzes.